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Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für:
1. für evtl. Beschädigungen an der Mietsache
2. Ausfall von Mietzahlungsverplichtungen


Die Kaution kann in Form von:
- Bargeld
- Bankbürgschaft
- Sparbuch mit Verpfändungserklärung
- sonstiges (z.B. verpfändete Anlagekonten)

hinterlegt werden.


Zinsen:
Die Kaution muß verzinst werden. Der Zinssatz ist je nach Anlageform variabel. Die Zinsen fallen der Kaution zu!

Wichtig:
Die Kaution hat der Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen gesichert anzulegen (z.B. ein sep. Sparbuch o.ä.)

Kautionskonten:
Viele Banken und Sparkassen bieten s.g. Kautionskonten an. Fragen Sie hierzu Ihre Hausbank oder:

» Bank für Haus und Grundbesitz e.G.