Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für:
1. für evtl. Beschädigungen an der Mietsache
2. Ausfall von Mietzahlungsverplichtungen
Die Kaution kann in Form von:
- Bargeld
- Bankbürgschaft
- Sparbuch mit Verpfändungserklärung
- sonstiges (z.B. verpfändete Anlagekonten)
hinterlegt werden.
Zinsen:
Die Kaution muß verzinst werden. Der Zinssatz ist je nach Anlageform variabel. Die Zinsen fallen der Kaution zu!
Wichtig:
Die Kaution hat der Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen gesichert anzulegen (z.B. ein sep. Sparbuch o.ä.)
Kautionskonten:
Viele Banken und Sparkassen bieten s.g. Kautionskonten an. Fragen Sie hierzu Ihre Hausbank oder:
» Bank für Haus und Grundbesitz e.G.