Inkassobüros werden immer häufiger zur Beitreibung von Schulden in Anspruch genommen. Sie sollten jedoch immer auf seriöse Anbieter in einem solchen Falle zurückgreifen!
Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen". Die Tätigkeit der Inkassobüros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang; wer nicht über die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zuständig für die Erteilung der Inkassoerlaubnis ist der Präsident des Landgerichts oder der Präsident des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat.
Inkassobüros bieten unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Forderungseinzug (Inkasso)
- Beitreibung und Überwachung ausgeklagter Forderungen
- Mahnservice
- Mahnauftrag / Inkassoauftrag
- Auslandsinkasso
- Wirtschaftsauskünfte
- Debitorenmanagement (Rechnungsstellung, Beitragserfassungen und Einzüge bei wiederkehrenden Leistungen)
- Vorgerichtliche Beitreibungsverfahren (Zahlungsaufforderungen, Zahlungseingangsüberwachungen, Teilzahlungsvergleiche, Bonitätsprüfungen, Anschriftenermittlungen
- Gerichtliches Beitreibungsverfahren (Durchführung des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten)
- Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
- Telefoninkasso
Vielfach arbeiten Inkassobüros mit Privatdetektiven und/oder Anwaltskanzleien zusammen. Die Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien ist die Regel, weil Inkassounternehmen nur außergerichtlich tätig sein dürfen. Um offene Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigt das Inkassounternehmen einen sogenannten Schuld- oder Vollstreckungstitel. Dieser kann durch Klage vor Gericht oder über das gerichtliche Mahnverfahren erlangt werden.
- Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro handelt dann aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, verbleibt beim Gläubiger.
- Der Gläubiger verkauft seine Forderung (mit einem Abschlag) an das Inkassobüro. Das Inkassobüro handelt aufgrund einer Abtretungserklärung des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, übernimmt das Inkassobüro.
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